Tal mit Ortschaft

Nachhaltig und mit Weitblick

Nachhaltigkeitsmanagement: Nachhaltigkeitsbericht erstellen

Wir unterstützen Sie bei Ihrem Nachhaltigkeitsmanagement

Seit 2017 ist der Nachhaltigkeitsbericht für viele größere Unternehmen in der EU Pflicht. Damit können sich Verbraucher ein Bild über das soziale und ökologische Verhalten der Firmen machen. Wir unterstützen Sie gerne dabei, alle erforderlichen Daten aus den Bereichen Energie, Umwelt, Wasser oder Abfall aufzubereiten.

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Unsere Leistungen für Sie

Erfassung von Energie- und Umweltdaten

  • wir erstellen Dokumentenvorlagen zur Erfassung von Energie- und Umweltdaten (Einbettung in die bestehende Energieaudit-Dokumentation)
  • wir pflegen die Dokumente auf Basis Ihrer Excel-Daten

Leistungsindikatoren

  • wir erstellen ein Konzept zur Definition Ihrer Leistungskennzahlen
  • wir dokumentieren Ihre Leistungsindikatoren in den Dokumentenvorlagen

CO2-Bilanz

  • wir unterstützen Sie bei der Erstellung Ihrer CO2-Bilanz mit passenden Tools

Maßnahmen und Ziele

  • wir entwickeln gemeinsam mit Ihnen Maßnahmen und Ziele zu den Themen Energie, Umwelt, Wasser und Abfall
  • Dokumentation der Maßnahmen und Ziele in den Dokumentenvorlagen (Einbettung in die bestehende Energieaudit-Dokumentation)

Projektmeetings

  • Vor- und Nachbereitung Ihrer Energie-/Umweltteamsitzungen

Erfahrungsaustausch

  • Vor- und Nachbereitung unternehmensübergreifender Workshops zum Thema CSR-Bericht

Ihre Ansprechpartner

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Hintergrund zur CSR-Richtlinie

  • Was ist das Ziel der Berichtspflicht?

    In der nichtfinanziellen Erklärung müssen die von der Richtlinie betroffenen Unternehmen Angaben zu Umwelt-, Sozial- und Arbeitnehmerbelangen machen sowie über mögliche Risiken in diesem Zusammenhang berichten. Dazu gehört auch eine Bilanzierung und Bewertung der verursachten Treibhausgasemissionen.

  • Für wen gilt die CSR-Richtlinie?

    Betroffen sind alle kapitalmarktorientierten Unternehmen sowie Kreditinstitute und Versicherungsunternehmen, die im Schnitt eines Geschäftsjahres mehr als 500 Mitarbeiter beschäftigen und deren Bilanzsumme mehr als 20 Millionen Euro beträgt oder deren Umsatzerlöse sich auf mehr als 40 Millionen Euro belaufen.

  • Gilt die CSR-Richtlinie auch für Konzerntöchter?

    Sofern die Konzernmutter einen CSR-Bericht vorlegt, der den EU-Vorgaben entspricht, sind die Konzerntöchter aus der Pflicht zur nichtfinanziellen Berichterstattung entlassen. Es spielt dabei keine Rolle, ob die Konzernmutter ihren Sitz innerhalb oder außerhalb der EU hat.

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Gerne helfen wir Ihnen bei Ihrem Anliegen und Fragen weiter.

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