Als Nachhaltigkeitsmanagement wird die Informationen zu ökologischen, ökonomischen und sozialen Aspekten von und durch Unternehmen verstanden. Dabei ist ebenfalls auf die verfolgten Konzepte, erzielten Ergebnisse und Risiken einzugehen, damit sich Verbraucherinnen und Verbraucher ein Bild über das soziale und ökologische Verhalten der Firmen machen können.
Seit 2017 ist eine Nachhaltigkeitsberichterstattung für viele größere Unternehmen in der EU verpflichtend. Die Non-Financial Reporting Directive (NFRD) wurde 2014 von der EU veröffentlicht und im Jahr 2017 in deutsches Recht umgesetzt. Sie verpflichtet derzeit ca. 550 Unternehmen in Deutschland zu einer Nachhaltigkeitsberichterstattung. Zukünftig soll diese Richtlinie durch die Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD), welche am 5. Januar 2023 in Kraft getreten ist, abgelöst werden. Diese Weiterentwicklung der NFRD wird den Adressatenkreis auf ca. 15.000 Unternehmen deutschlandweit vergrößern.
Wir unterstützen unsere Kunden gerne bei einer Nachhaltigkeitsberichterstattung im Berichtsspektrum “Umwelt” mit der Aufbereitung aller erforderlichen Daten aus den Bereichen Energie, Wasser, Einkauf oder Abfall – ob als vorbereitenden CO2-Check oder im vorgegebenen Nachhaltigkeitsbericht nach NFRD- oder (zukünftig) CSRD-Richtlinie.
Die Inhalte der CSRD-Richtlinie lassen sich in die Kategorien Umwelt, Soziales und Governance einteilen.