Vorzugsstrom für Wärmepumpe Eintarifzähler außerhalb der Grundversorgung
Im Falle des Einbaus eines intelligenten Messsystems durch den grundzuständigen Messstellenbetreiber im Sinne des Messstellenbetriebsgesetzes gelten für Letztverbraucher ab diesem Zeitpunkt folgende Grundpreise: Der Preis pro Monat beträgt dann netto/brutto bei einem Jahresverbrauch von bis zu 20.000 kWh 7,00/8,33 Euro, 20.001 - 50.000 kWh 9,90/11,78 Euro und über 50.000 kWh 12,09/14,39 Euro.
Ist bei Ihrem Zähler ein Wandler verbaut, erhöht sich Ihr Grundpreis jeweils um netto/brutto 3,01/3,58 Euro im Monat.
Vorraussetzungen für die Belieferung: Es handelt sich um eine unterbrechbare Wärmeverbrauchseinrichtung, die vor dem 01.01.2024 in Betrieb genommen wurde.
Der Vertrag Wärmestrom für Wärmepumpe umfasst die Stromlieferung für Ihre Wärmepumpe unter Beachtung der Schaltzeiten (Tarifschaltung HT/NT) und Freigabezeiten des örtlich zuständigen Verteilnetzbetreibers, dessen Kontaktdaten evm Ihnen auf Anfrage gerne mitteilt. Voraussetzung für die Belieferung ist eine gesonderte Messeinrichtung mit entsprechendem Schaltgerät.
Die genannten Preise enthalten alle Kostenkomponenten. Bruttopreise sind kaufmännisch gerundete Werte inkl. der gesetzlich geschuldete Umsatzsteuer. Der Rechnungsbetrag wird auf Basis von Nettopreisen ermittelt. Für Preisänderungen gilt die Ziffer 2 der AGB.
Der Vertrag Wärmestrom für Wärmepumpe hat eine Erstlaufzeit von einem Jahr. Nach Ablauf der Erstlaufzeit läuft der Vertrag auf unbestimmte Zeit und kann beiderseits mit einer Frist von 1 Monat gekündigt werden.