Netzentgeltbasierte Stromumlagen für das Jahr 2024

Die deutschen Übertragungsnetzbetreiber haben die netzentgeltbasierten Strom-Umlagen (KWKG- und § 19 StromNEV-Umlage sowie Offshore-Netzumlage) für das Jahr 2024 veröffentlicht. Unternehmen können mit einer minimalen Gesamtentlastung von 0,031 ct/kWh rechnen. 

Für 2023 ergibt sich aus dem Kostenblock der Stromumlagen eine Gesamtbelastung in Höhe von 1,365 ct/kWh. Dieser sinkt ab dem 1. Januar 2024 leicht auf 1,334 ct/kWh. Die Tendenz zur leichten Verringerung der Umlagekosten hält damit an. 

Die KWKG-Umlage 2024 sinkt leicht von derzeit 0,357 ct/kWh auf 0,275 ct/kWh. Lediglich eine marginale Änderung ergibt sich bei der § 19 StromNEV-Umlage. Hier werden im kommenden Jahr 0,403 ct/kWh fällig und damit 0,014 ct/kWh weniger als bisher. Eine Steigerung tritt bei der Offshore-Netzumlage gem. § 17f EnWG auf. Der Umlagesatz steigt von bisher 0,591 ct/kWh in 2024 auf 0,656 ct/kWh. 

Die übrigen Kostenbestandteile Stromsteuer (2,050 ct/kWh) und Konzessionsabgabe (0,110 ct/kWh) für Sondervertragskunden sind unabhängig von den oben genannten Umlagen und bleiben für 2024 unverändert. 

 In folgender Tabelle sind die gesetzlichen Strom-Preisbestandteile übersichtlich dargestellt: 

Stromseitige Umlagen/Steuern 

  

bis 31.12.2023 
ct/kWh 

ab 1.1.2024 
ct/kWh 

Stromsteuer 

  

2,050 

2,050 

EEG-Umlage 

  

0,000 

0,000 

KWKG-Umlage 

  

0,357 

0,275 

§19 Strom NEV-Umlage 

≤ 1.000.000 kWh/a LVG A 

0,417 

0,403 

> 1.000.000 kWh/a LVG B 

0,050 

0,050 

§17f EnWG Offshore-Netzumlage 

  

0,591 

0,656 

 
 
Für das produzierende Gewerbe sinkt die Stromsteuer von 1,54 Cent/kWh auf den europäischen Mindestsatz von 0,05 Cent/kWh. Da der europäische Mindestsatz unter den bisher zu zahlenden Werten liegt, entfällt der Spitzenausgleich und entlastet Unternehmen somit auch bürokratisch.  

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