Seit 2021 wird eine CO2-Abgabe für das Heizen mit Öl oder Erdgas erhoben. Diese Kosten mussten bisher Mieterinnen und Mieter tragen. Im Januar 2023 ist nun das Kohlendioxidaufteilungsgesetz (CO2KostAufG) in Kraft getreten, das Vermieterinnen und Vermieter an den CO2-Kosten für das Heizen mit fossilen Brennstoffen beteiligt.

Neue Informationen auf Ihrer Heizenergierechnung

Unsere angepasste Energierechnung, die an Sie als Vermieter oder Ihre Mieter gesendet wird, enthält nun Informationen zum CO2-Kostenaufteilungsgesetz. Darunter fällt der bemessene Zeitraum, der Heizwertemissionsfaktor in kg/kWh, der Energiegehalt in kWh, die Brennstoffemission in kg, den Zertifikatspreis in Euro/t, die geltende Umsatzsteuer sowie die daraus resultierenden Kohlenstoffdioxidkosten.

Ebenfalls ist der Hinweis integriert, dass sich die Rechnungsempfänger an ihre Vermieter wenden und gegebenenfalls eine Beteiligung an den ausgewiesenen Kohlenstoffdioxidkosten verlangen können.

 

Berechnung des Anteils an CO2-Kosten für Vermieter

Die Beteiligung der Kohlenstoffdioxidkosten wird nach dem energetischen Zustand des Mietshauses in Stufen eingeteilt. Hierzu bietet beispielsweise das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz ein kostenfreies Berechnungstool an, auf das Sie unter diesem Link zugreifen können.

 

In einem Ihrer Objekte besteht Sanierungsbedarf?

Das CO2KostAufG soll Anreize für Vermieter schaffen, ihre Wohn- und Gewerbeimmobilien energetisch zu sanieren und somit dazu beizutragen, die CO2-Emissionen im Gebäudesektor zu senken.

Wollen auch Sie Ihre Immobilie zukunftssicher sanieren und die Energieeffizienz erhöhen? Wir bieten Ihnen verschiedene Lösungen wie moderne Heiztechniken, Solaranlagen und Wallboxen an. Unter diesem Link kommen Sie zu unseren Beratungs- und Produktangeboten.