Gasspeicherumlage 2025 sinkt – wer jetzt automatisch spart | evm Blog

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Was ist die Gasspeicherumlage überhaupt?

Die Gasspeicherumlage wurde im Rahmen des Energiesicherungsgesetzes eingeführt, um die Finanzierung der Füllstandsvorgaben für Gasspeicheranlagen sicherzustellen. Sie wird gemäß § 35e EnWG auf alle aus dem Bilanzkreis ausgespeisten Gasmengen erhoben – sowohl bei RLM- als auch SLP-Messungen.

Wer profitiert von der Senkung?

Erdgas-Hausanschlussverteilung. Verbrauchsmessung, Zähler und gelbe Rohrleitung vor Betonwandhintergrund, 3D-Rendering.

Kunden mit einem Sondervertrag – also einem aktiv unterzeichneten Gasliefervertrag – profitieren unmittelbar, sofern sie keine Fixpreisbindung vereinbart haben.

Das bedeutet:
👉 Die gesenkte Umlage wird automatisch im Arbeitspreis berücksichtigt.
👉 Keine zusätzlichen Schritte nötig – die Entlastung greift von selbst.

Standardvertragskunden hingegen – also solche in der Grundversorgung ohne aktiven Vertragsabschluss – spüren von dieser Entlastung meist nichts oder nur verzögert.

Was ist ein Sondervertrag genau?

Im Energiemarkt unterscheidet man grundsätzlich zwischen:

  • Grundversorgung: Kunden ohne aktiven Vertragsabschluss
  • Sondervertrag: Jeder individuell abgeschlossene Tarifvertrag

Innerhalb der Sonderverträge wiederum gibt es Unterschiede:

  • Fixpreisverträge: Preis bleibt über die Laufzeit stabil, unabhängig von Umlageänderungen
  • Desintegrierte Verträge: Preisbestandteile wie Umlagen, Steuern, Abgaben und Netzentgelte werden 1:1 weitergegebentransparent und aktuell

Die evm bietet für Gewerbekunden bevorzugt desintegrierte Sonderverträge, da diese höchste Preistransparenz und Flexibilität gewährleisten – insbesondere bei Umlagesenkungen wie jetzt.

 

Fazit: Automatisch sparen – wenn der Vertrag passt

Die Senkung der Gasspeicherumlage ist eine gute Gelegenheit, die eigenen Lieferverträge zu prüfen.
Nur wer einen passenden Sondervertrag mit Weitergabe der Umlagen abgeschlossen hat, spart sofort.

 

📞 Jetzt beraten lassen – lohnt sich der Wechsel?

Ob Sie bereits optimal aufgestellt sind oder durch einen Vertragswechsel profitieren könnten, prüfen wir gerne mit Ihnen gemeinsam.

Kontaktieren Sie uns:
📧 gewerbe-beratung@evm.de
📞 0261 402 61040


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