Smart-Meter-Rollout: Stromzähler werden intelligent

Die Digitalisierung der Energiewende

Mit dem 2016 beschlossenen Gesetz zur Digitalisierung der Energiewende kurz (GDEW) hat die Bundesregierung den Grundstein für intelligente Stromzähler, sogenannte Smart Meter gelegt. Kernstück des GDEW ist das Messstellenbetriebsgesetz. In diesem Gesetz wird geregelt, wie und wann die bisherigen analogen Stromzähler durch intelligente Messsysteme oder moderne Messeinrichtungen ausgetauscht werden.

Im Messstellenbetriebsgesetz ist vereinbart, dass jeder Stromkunde mit einem Jahresverbrauch von bis zu 6.000 kWh eine sogenannte moderne Messeinrichtung als Standardzähler bekommt. Bei einem Jahresverbrauch zwischen 6.000 kWh und 100.000 kWh wird ein intelligentes Messsystem verbaut, das Messdaten in verschlüsselter Form automatisch überträgt. Auch private und gewerbliche Erzeugungsanlagen, die ins Stromnetz einspeisen, werden ab einer Installationsleistung von 7 kWp mit einem intelligenten Messsystem ausgestattet. Die Umrüstung auf die neue Zählergeneration übernimmt der vor Ort grundzuständige Messstellenbetreiber


Jetzt Kontakt aufnehmen



Die moderne Messeinrichtung

Die moderne Messeinrichtung ist ein digitaler Stromzähler, der standardmäßig nicht kommunikations- oder internetfähig ist. Sie verfügt über ein digitales Display, ein Zählwerk, einen optischen Sensor sowie eine Schnittstelle für Auslesegeräte. Den Umbau Ihres Zählers kündigt Ihr grundzuständiger Messstellenbetreiber Ihnen drei Monate im Voraus durch ein Schreiben an. 

Einbau intelligentes Messsystem

Das intelligente Messsystem

Ein intelligentes Messsystem ist ein digitaler Stromzähler, der aus einer modernen Messeinrichtung und einer Kommunikationseinheit, dem Smart-Meter-Gateway, besteht. Über die Kommunikationseinheit können die Messdaten, z. B. der Stromverbrauch, die Leistung oder die eingespeiste Energie, fernausgelesen werden.


Ihre Vorteile mit dem intelligenten Messsystem

  • Transparent und übersichtlich: Ihre Verbrauchs- und Einspeisedaten finden Sie Dank der neuen Zähler übersichtlich in Ihrem Kundenportal.
  •  Praktisch: Sie müssen Ihren Zähler nicht mehr selbst ablesen – das passiert ganz automatisch.
  •  Bequem: Ihre Abrechnung können Sie schnell und einfach anhand Ihrer Verbrauchsdaten im Kundenportal prüfen. Hier können Sie auch frühere Zählerstände finden und Ihren Stromverbrauch über die Zeit beobachten.
  • Ökonomisch: Stromfresser können Sie so schneller identifizieren und Einsparpotenziale finden. 


Jetzt Kontakt aufnehmen

Einbau Ihres neuen Zählers: So funktioniert’s bei Ihrem grundzuständigen Messstellenbetreiber

Mindestens 3 Monate vor dem Einbau Ihres neues Zählers bekommen Sie von Ihrem grundzuständigen Messstellenbetreiber ein Informationsschreiben. Den konkreten Einbautermin teilt Ihnen Ihr grundzuständiger Messstellenbetreiber in einem zweiten Schreiben mindestens zwei Wochen vor dem Umbau mit.  Nach der Montage bekommen Sie die Zugangsdaten zur Visualisierung Ihrer Energieverbräuche.

Unser alternatives Angebot für Sie: Der wettbewerbliche Messstellenbetrieb

Sie müssen Ihren Zähler nicht zwingend von Ihrem grundzuständigen Messstellenbetreiber einbauen lassen. Alternativ können Sie selbst den Betreiber wählen, der am besten zu Ihnen passt. Auch die evm steht Ihnen gerne als Ansprechpartner und wettbewerblicher Messstellenbetreiber zur Seite.

Ihre Vorteile:

  • Individuelles Angebot
  • Zeitpunkt der Umrüstung flexibel planbar
  • Zugangsdaten zu Ihrem Kundenportal
  • Übersichtliche Visualisierung Ihrer Energieverbräuche mit dem Energiemonitor


Jetzt Kontakt aufnehmen

Messstellenbetreiber und Energielieferant – was ist der Unterschied?

In der Energiewelt gibt es viele verschiedene, teilweise komplizierte Begriffe. Durch den anstehenden Zählerwechsel sind Ihnen vielleicht einige davon schon begegnet. Wir erklären, was hinter den drei wichtigsten steckt.

Messstellenbetreiber: 

Der Messstellenbetreiber übernimmt den Einbau, den Betrieb und die Wartung Ihres Zählers, auch Messeinrichtung genannt. Das übernimmt entweder Ihr Netzbetreiber, der auch die Rolle des grundzuständigen Messstellenbetreibers hat und für alle Zähler in Ihrem Wohnort zuständig ist. Oder Sie wählen selbst das Unternehmen aus, das sich für Sie um Ihren Zähler kümmern soll. Das nennt sich dann wettbewerblicher Messstellenbetreiber.

Energielieferant:

Ihr Energielieferant beschafft die benötigten Energiemengen und beliefert Ihr Gewerbe damit. Daneben kann Ihnen Ihr Energielieferant auch den wettbewerblichen Messstellenbetrieb anbieten.

Netzbetreiber:

Der Netzbetreiber ist für die Infrastruktur und die Transportwege von Energie zuständig. Er muss sicherstellen, dass die Netze stabil sind und der erzeugte Strom die Verbraucher erreicht. Der Netzbetreiber ist außerdem der grundzuständige Messstellenbetreiber. Ihren Netzbetreiber finden Sie auf Ihrer letzten Jahresrechnung.

Datenschutz

Die Sicherheit der Geräte wird vom Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) geprüft und zertifiziert. Die erfassten Daten werden vertraulich, mit größter Sorgfalt und höchsten Sicherheitsstandards behandelt. Bei intelligenten Messsystemen wurden für die Datenübertragung allgemeingültige, verbindliche und hohe Datenschutz- und IT-Sicherheitsstandards gesetzt.

Alle Marktteilnehmer (z. B. Stromlieferanten oder Netzbetreiber) erhalten nur diejenigen Daten, die sie für ihre Arbeit benötigen oder zu deren Empfang und Verarbeitung der Kunde sie beauftragt und ermächtigt hat. Die Daten werden ausschließlich verschlüsselt übertragen.

Kontaktformular


Stromverbrauch

Bitte geben Sie hier an ob die Anlage Privat oder Geschäftlich genutzt wird/werden soll. Dies ist ein Pflichtfeld.

Installationstyp
Sparte
Eigenerzeugungsanlage
evm-Kunde

Detaillierte Informationen zum Umgang mit personenbezogenen Daten finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.

Bitte füllen Sie alle mit * markierten Pflichtfelder aus.