Die Digitalisierung der Energiewende
Mit dem 2016 beschlossenen Gesetz zur Digitalisierung der Energiewende kurz (GDEW) hat die Bundesregierung den Grundstein für intelligente Stromzähler, sogenannte Smart Meter gelegt. Kernstück des GDEW ist das Messstellenbetriebsgesetz. In diesem Gesetz wird geregelt, wie und wann die bisherigen analogen Stromzähler durch intelligente Messsysteme oder moderne Messeinrichtungen ausgetauscht werden.
Im Messstellenbetriebsgesetz ist vereinbart, dass jeder Stromkunde mit einem Jahresverbrauch von bis zu 6.000 kWh eine sogenannte moderne Messeinrichtung als Standardzähler bekommt. Bei einem Jahresverbrauch zwischen 6.000 kWh und 100.000 kWh wird ein intelligentes Messsystem verbaut, das Messdaten in verschlüsselter Form automatisch überträgt. Auch private und gewerbliche Erzeugungsanlagen, die ins Stromnetz einspeisen, werden ab einer Installationsleistung von 7 kWp mit einem intelligenten Messsystem ausgestattet. Die Umrüstung auf die neue Zählergeneration übernimmt der vor Ort grundzuständige Messstellenbetreiber