Beschwerden
Wir werden das Problem so schnell wie möglich beheben und antworten Dir garantiert innerhalb von vier Wochen. Können wir Deiner Beschwerde nicht abhelfen, werden wir die Gründe schriftlich darlegen. Zur Beilegung von Streitigkeiten im Bereich Ökostrom und Erdgas kannst Du ein Schlichtungsverfahren bei der Schlichtungsstelle Energie e. V. beantragen. Voraussetzung dafür ist, dass unser evm-Kundenservice vorher angerufen und keine beidseitig zufriedenstellende Lösung gefunden wurde. Die Teilnahme am Schlichtungsverfahren ist für unser Unternehmen verpflichtend.
Die Schlichtungsstelle Energie e. V. erreichst Du unter folgender Adresse:
Friedrichstraße 133, 10117 Berlin, Telefon: 030 2757240-0, Fax: 030 2757240-69, Internet: www.schlichtungsstelle-energie.de, E-Mail: info@schlichtungsstelle-energie.de.
Ferner hast Du die Möglichkeit, den Verbraucherservice der Bundesnetzagentur (Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen, Verbraucherservice, Postfach 80 01, 53105 Bonn, Telefon: 030-22480-500, E-Mail: verbraucherservice-energie@bnetza.de, zu kontaktieren. Gemäß § 41 Energiewirtschaftsgesetz gelten die Vorschriften zur Schlichtung nur für Haushaltskunden, die Verbraucher im Sinne des Bürgerlichen Gesetzbuches sind.
Darüber hinaus nimmt die Energieversorgung Mittelrhein AG an keinem Verbraucherstreitbeilegungsverfahren teil. Informationen zur Online-Streitbeilegung: Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung bereit („OS-Plattform“). Verbraucher haben darüber die Möglichkeit, für die Beilegung von Streitigkeiten aus Online-Kaufverträgen oder Online-Dienstleistungsverträgen, eine außergerichtliche Lösung zu erreichen. Die OS-Plattform ist unter dem folgenden Link zu erreichen: https://ec.europa.eu/consumers/odr.
Haftung Netz-/Messtellenbetreiber
Netzbetreiber Strom: Ihr zuständiger Netzbetreiber ist die Energienetze Mittelrhein GmBH & Co. KG, Schützenstraße 80-82, 56068 Koblenz. Ansprüche wegen Versorgungsstörungen können Sie gemäß § 6 Abs. 3 Satz 1 StromGVV gegen den Netzbetreiber geltend machen.
Netzbetreiber Gas: Ihr zuständiger Netzbetreiber ist die Energienetze Mittelrhein GmBH & Co. KG, Schützenstraße 80-82, 56068 Koblenz. Ansprüche wegen Versorgungsstörungen können Sie gemäß § 6 Abs. 3 Satz 1 StromGVV gegen den Netzbetreiber geltend machen.
Messstellenbetreiber: Ihr grundzuständiger Messstellenbetreiber ist die Energienetze Mittelrhein GmBH und Co. KG, Schützenstraße 80-82, 56068 Koblenz. Ansprüche wegen Versorgungsstörungen aufgrund der Störung des Messstellenbetriebs können gegen Messstellenbetreiber geltend gemacht werden.