Nicht vergessen: Wiederholungsauditpflicht

Für Unternehmen, die als Nicht-KMU (nicht kleine und mittlere Unternehmen) gelten, schreibt das Energiedienstleistungsgesetz (EDL-G) seit April 2015 ein Energieaudit nach DIN EN 16247-1 vor. Der Prozess muss alle vier Jahre wiederholt werden. Nach 2019 steht nun in diesem Jahr die zweite Wiederholungsperiode an.

Wer ist verpflichtet?

  • Alle Großunternehmen (Nicht-KMU) aus allen Branchen. Verbundene Unternehmen und öffentliche Stellen müssen mitberücksichtigt werden.
  • Freistellung von der Verpflichtung bei Vorlage eines gültigen Zertifikats nach DIN EN ISO 50001 oder einem Umweltmanagementsystem nach EMAS.
  • Vereinfachung bei Unterschreitung der Bagatellschwelle von höchstens 500.000 kWh Energieverbrauch/Jahr.

 Unsere gelisteten BAFA-Energieauditoren helfen Ihnen dabei, Ihr Energieaudit gesetzeskonform und fristgerecht abzuschließen und gleichzeitig einen hohen Mehrwert für Ihr Unternehmen zu generieren! Sie können Ihren Energieverbrauch nachhaltig senken und damit dauerhaft Kosten sparen. Sprechen Sie uns gerne an!

 

Was ist neu in diesem Zyklus?

Der Fokus wird in diesem Zyklus auf der Wirtschaftlichkeitsberechnung von Energieeffizienzmaßnahmen liegen. Hierbei wird die neue Norm DIN EN 17463 (VALERI) zur Anwendung kommen. Die Berechnung nach dieser Norm soll Anreize zur vermehrten Umsetzung von Maßnahmen schaffen und die Vergleichbarkeit verschiedener Maßnahmen erhöhen.

Je nach Gesamtenergieverbrauch des Unternehmens werden die als wirtschaftlich identifizierten Maßnahmen gemäß EnSimiMaV umgesetzt oder gemäß Energieeffizienzgesetz (noch nicht verabschiedet) in konkreten Umsetzungsplänen aufgenommen werden müssen.

Es kann erforderlich sein, noch nicht umgesetzte Energieeffizienzmaßnahmen aus dem letzten Energieaudit erneut zu bewerten.

Was passiert, wenn Sie der Auditpflicht nicht nachkommen?

Aufgrund zahlreicher Stichprobenprüfungen des BAFA empfehlen wir Ihnen dringend den rechtzeitigen Abschluss des Energieaudits vor Ablauf der Vier-Jahres-Frist und inklusive der Online-Erklärung.

Wer der Verpflichtung zur Durchführung eines Energieaudits nicht, nicht richtig, nicht vollständig oder nicht rechtzeitig nachkommt, riskiert eine Ordnungswidrigkeit, welche mit einem Bußgeld bis zu 50.000 Euro geahndet werden kann.


Wie läuft ein Energieaudit ab? 

Eine Grafik, die die einzelnen Schritte des Audits darstellt

Profitieren Sie von folgenden Vorteilen für Ihr Energieaudit:

  • Sicherstellung der Gesetzeskonformität nach DIN EN 16247-1
  • Einhaltung Ihrer unternehmensindividuellen Fristen
  • Pragmatische Umsetzung aller relevanten Norm- und Gesetzesanforderungen
  • Begehung gemeinsam festgelegter Standorte und Objekte
  • Analyse und Berichterstellung (lt. BAFA-Leitfaden; sehr standardisiert-strukturierter Bericht)
  • Durchführung einer IST-Analyse Ihrer Energiebezugs- und Kostenstruktur
  • Identifizierung von Einsparpotenzialen und Erarbeitung von Maßnahmenkatalogen

 

Sie haben noch Fragen zum Wiederholungsaudit? Wir helfen Ihnen gerne weiter. Kontaktieren Sie dazu einfach energiemanagement@evm.de