Die “Eingeschränkte Preisgarantie” bedeutet, dass sich die Kosten für Energie, Vertrieb und Netzentgelte innerhalb der Laufzeit der Preisgarantie nicht ändern, selbst wenn sich die Einkaufspreise am Energiemarkt ändern. Dies gilt für den gesamten vereinbarten Zeitraum, z. B. 12 Monate.
Die Preisgarantie ist eingeschränkt, weil sie sich nicht auf Kosten bezieht, die wir nicht beeinflussen können. Änderungen der Umlagen, Abgaben und Steuern sind von der Preisgarantie ausgenommen. Diese Kosten werden von uns nur erhoben, um sie an die zuständigen Stellen abzuführen. Änderungen dieser Umlagen teilen wir dir natürlich zum frühestmöglichen Zeitpunkt mit.
Auch die Netznutzungsgebühren können wir nicht beeinflussen. Dennoch haben wir uns dazu entschlossen, sie in unsere Preisgarantie einzuschließen und das Änderungsrisiko für dich zu übernehmen.
Aufteilung der Preisbestandteile für Strom:
Garantierte Preisbestandteile Strom:
- Stromeinkauf
- Vertrieb und Service
- Nutzungsentgelte
Nicht garantierte Preisbestandteile Strom (Abgaben und Strom):
- KWKG-Umlage (Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz)
- Umlage §19 StromNEV (Stromnetzentgeltverordnung)
- Umlage nach § 12 Energiefinanzierungsgesetz (Offshore-Netzumlage)
- Konzessionsabgabe (Konzessionsabgabeverordnung)
- Stromsteuer (§3 des Stromsteuergesetzes)
Aufteilung der Preisbestandteile für Erdgas:
Garantierte Preisbestandteile Erdgas:
- Erdgaseinkauf
- Vertrieb und Service
- Nutzungsentgelte
Nicht garantierte Preisbestandteile Erdgas (Abgaben und Steuern):
- Konzessionsabgabe
- Energiesteuer
- Bilanzierungsumlage
- Kosten Emissionszertifikate BEHG (Brennstoffemissionshandel CO2-Preis)
- Gasspeicherumlage gemäß § 35e EnWG