EmpCo: Mehr Transparenz und Verantwortung gegenüber Verbraucher:innen

Was sind die wichtigsten Eckdaten der Empowering Consumers Directive

Die EmpCo ist Teil des EUGreenDeals und wurde im März 2024 final verabschiedet. Die Mitgliedstaaten müssen die Vorgaben bis 2026 in nationales Recht umsetzen. Zentrale Inhalte sind: 

  • Verbot irreführender Umwelt- und Nachhaltigkeitsaussagen  
  • Höhere Anforderungen an die Belegbarkeit von „grünen“ Claims 
  • Strengere Anforderungen an Nachhaltigkeits- und Umweltlabel; künftig sind insbesondere staatlich anerkannte oder zertifizierungsbasierte Kennzeichnungssysteme zulässig 
  • Transparenzpflichten bei Aussagen zur Haltbarkeit, Reparierbarkeit und Lebensdauer von Produkten 
  • Erweiterung der Liste unlauterer Geschäftspraktiken

Die Richtlinie betrifft alle Unternehmen, die gegenüber Verbraucher:innen Nachhaltigkeits-, Umwelt- oder Klimabezüge in ihrer Kommunikation nutzen – unabhängig von Branche oder Unternehmensgröße. 

Die wichtigsten Herausforderungen für Unternehmen 

Die Umsetzung der EmpCo stellt viele Unternehmen vor neue operative und strategische Aufgaben: 

  • Überprüfung bestehender Marketing- und Produktclaims
    Allgemeine Aussagen wie „klimaneutral“, „umweltfreundlich“ oder „nachhaltig“ sind künftig nur noch zulässig, wenn sie klar definiert und nachweisbar sind. 
  • Erhöhter Dokumentations- und Nachweisaufwand
    Umwelt- und Nachhaltigkeitsaussagen müssen auf wissenschaftlich fundierten, überprüfbaren Daten basieren. 
  • Abstimmung zwischen Fachbereichen
    Marketing, Nachhaltigkeit, Recht und Produktmanagement müssen enger zusammenarbeiten, um konsistente und rechtssichere Aussagen sicherzustellen. 
  • Risiken bei Verstößen
    Fehlende Compliance kann zu Abmahnungen, Bußgeldern und Reputationsschäden führen – insbesondere im wettbewerbsrechtlichen Umfeld. 

In Deutschland tritt die EmpCo am 27.09.2026 in Kraft und lässt Unternehmen somit keine langen Übergangsfristen. Wichtig ist darum: Zeitnah handeln, um Abmahnungen zu vermeiden.