Industriestrompreis 2026: Voraussetzungen, Förderung und Chancen im Überblick

Die wichtigsten Eckdaten im Überblick

  • Zielpreis: 
    Der staatlich gestützte Industriestrompreis liegt bei 5 ct/kWh (50 €/MWh).  
  • Laufzeit: 
    Befristete Förderung für die Abrechnungsjahre 2026 bis 2028. 
  • Begünstigte Unternehmen: 
    Strom- und handelsintensive Betriebe aus 91 Industrie‑ und Teilsektoren, u. a. Chemie, Metall, Glas, Gummi/Kunststoffe sowie Halbleiterfertigung. Weitere Sektoren können nach EUGenehmigung hinzukommen.  
  • Geförderte Strommenge: 
    Grundsätzlich bis zu 50 % des jährlichen Stromverbrauchs eines Unternehmens.  
  • Antragstellung & Abwicklung: 
    Die Förderung wird rückwirkend gewährt. 
    • Antragstellung: ab 2027 
    • Zuständige Behörde: BAFA (Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle) 
  • Gegenleistungen (Transformationsauflage): 
    Mindestens 50 % der Förderung müssen in Dekarbonisierungs und Effizienzmaßnahmen investiert werden (z. B. Energieeffizienz, Elektrifizierung, Flexibilisierung, erneuerbare Erzeugung).  

Einordnung für Unternehmen 

Der Industriestrompreis stellt ein zentrales Entlastungsinstrument für besonders energieintensive Unternehmen dar. Für nicht förderberechtigte Betriebe bleiben weiterhin allgemeine Stromkostenentlastungen relevant, etwa die dauerhafte Stromsteuerermäßigung für das produzierende Gewerbe oder Zuschüsse zu Netzentgelten.  

Unser Tipp: Prüfen Sie frühzeitig, ob Ihr Unternehmen zu den begünstigten Sektoren gehört und welche energetischen Investitionen sich mit Blick auf die Förderauflagen sinnvoll planen lassen. Wir unterstützen Sie hierbei gerne.