Was hat sich geändert?
Mehr Technologieoffenheit bei Heizsystemen
Eine der wichtigsten Änderungen betrifft die bisherige 65-Prozent-Regel für erneuerbare Energien beim Heizungstausch. Diese Vorgabe entfällt. Unternehmen und Gebäudeeigentümer können künftig wieder freier über den Einsatz ihrer Heiztechnik entscheiden. Neben Wärmepumpen, Fernwärme- und Hybridlösungen bleiben auch Gas- und Ölheizungen grundsätzlich zulässig.
Einführung der sogenannten „Bio-Treppe“
Gleichzeitig verfolgt der Gesetzgeber weiterhin das Ziel einer schrittweisen Dekarbonisierung der Wärmeversorgung. Für neue Gas- und Ölheizungen gelten künftig steigende Anforderungen an den Einsatz klimaneutraler oder biogener Brennstoffe. Vorgesehen sind Mindestanteile von:
- 10 % ab 2029
- 15 % ab 2030
- 30 % ab 2035
- 60 % ab 2040
Die vollständige Klimaneutralität der eingesetzten Brennstoffe soll bis 2045 erreicht werden.
Auswirkungen für Unternehmen
Für Gewerbeimmobilienbesitzer und Unternehmen mit umfangreichen Gebäudebeständen entstehen durch das Gesetz neue Gestaltungsspielräume. Investitionsentscheidungen können stärker an Wirtschaftlichkeit, Standortbedingungen und individuellen Unternehmenszielen ausgerichtet werden. Gleichzeitig sollten langfristige Anforderungen an die CO₂-Reduktion sowie die zukünftige Verfügbarkeit geeigneter Energieträger in die Modernisierungsstrategie einbezogen werden.
Besonders relevant ist dies bei:
- Modernisierungen von Büro- und Verwaltungsgebäuden
- Industrie- und Produktionsstandorten
- Logistik- und Lagerimmobilien
- vermieteten Gewerbeobjekten
- langfristigen Investitions- und Sanierungsplanungen
Fördermöglichkeiten bleiben bestehen
Die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) wird fortgeführt. Damit stehen auch weiterhin Fördermittel für energetische Sanierungen und den Austausch von Heizungsanlagen zur Verfügung. Ziel der Förderung ist es, Investitionen in energieeffiziente und klimafreundliche Gebäudekonzepte wirtschaftlich zu unterstützen.
Blick nach vorn
Neben den nationalen Änderungen setzt das Gebäudemodernisierungsgesetz auch Vorgaben der europäischen Gebäuderichtlinie (EPBD) um. Unternehmen sollten daher ihre Immobilienstrategien frühzeitig überprüfen und künftige Anforderungen an Energieeffizienz, Nachhaltigkeit und Klimabilanz in die Investitionsplanung integrieren.
Unser Fazit
Das neue Gebäudemodernisierungsgesetz bringt mehr Flexibilität bei der Wahl von Heizsystemen und erhöht die Planungssicherheit für Eigentümer und Unternehmen. Gleichzeitig bleiben die langfristigen Klimaschutzziele bestehen. Für Geschäftskunden empfiehlt es sich, anstehende Modernisierungsmaßnahmen frühzeitig zu bewerten und Fördermöglichkeiten gezielt zu nutzen, um wirtschaftliche und regulatorische Anforderungen optimal miteinander zu verbinden.
Wir unterstützen Sie gerne bei der Bewertung und Umsetzung von Maßnahmen
