Wer jetzt nicht plant, verschenkt bares Geld
Die Förderhöhe richtet sich nach dem geplanten Ausbau. Für einen Stellplatz, der zunächst technisch vorbereitet und vorverkabelt wird, sind bis zu 1.300 Euro möglich. Wird zusätzlich ein Ladepunkt installiert, steigt der Zuschuss auf bis zu 1.500 Euro. Bei einer bidirektionalen Ladelösung können bis zu 2.000 Euro je Stellplatz gewährt werden.
Gefördert wird nicht nur die sichtbare Wallbox. Auch Vorverkabelung, technische Ausrüstung, Netzanschluss und notwendige Baumaßnahmen können berücksichtigt werden. Gerade in Tiefgaragen und größeren Wohnanlagen entstehen die entscheidenden Kosten häufig durch Leitungswege, Elektroverteilungen, Anschlussleistung und die Vorbereitung mehrerer Stellplätze.
Hier lohnt sich eine frühzeitige Bestandsaufnahme durch einen erfahrenen Energiepartner. Die evm betrachtet nicht nur den einzelnen Ladepunkt, sondern das gesamte Objekt: Wie viel Leistung steht zur Verfügung? Wie viele Ladepunkte werden heute und künftig benötigt? Ist ein intelligentes Lastmanagement erforderlich? Und wie können Verbrauch und Abrechnung sinnvoll organisiert werden?
Wer kann die Förderung beantragen?
Das Programm richtet sich unter anderem an Wohnungseigentümergemeinschaften, private Eigentümer von vermietetem Wohnraum, kleine und mittlere Unternehmen sowie Unternehmen mit größeren Wohnungsbeständen. Gefördert werden bestehende Mehrparteienhäuser mit mindestens drei Wohneinheiten, die überwiegend zu Wohnzwecken genutzt werden. Einfamilienhäuser fallen nicht unter dieses Programm.
Mindestens 20 Prozent der wohnbezogenen Stellplätze müssen für Ladeinfrastruktur vorverkabelt werden. Gleichzeitig sind grundsätzlich mindestens sechs Stellplätze einzubeziehen. Die Ladeleistung eines einzelnen Ladepunkts darf höchstens 22 Kilowatt betragen. Zudem muss der später eingesetzte Ladestrom aus erneuerbaren Energien stammen, beispielsweise aus einem entsprechenden Stromliefervertrag oder einer eigenen Photovoltaikanlage.
Die evm kann dabei helfen, die Energieversorgung, die Ladeinfrastruktur und mögliche Photovoltaiklösungen sinnvoll miteinander zu verbinden. So entsteht kein isoliertes Einzelprojekt, sondern ein auf das Gebäude abgestimmtes Energiekonzept.
Erst beantragen, dann beauftragen
Dieser Punkt ist entscheidend: Das Vorhaben darf grundsätzlich erst nach der Bewilligung begonnen werden. Vorher dürfen weder Installationsfirmen noch Lieferanten verbindlich beauftragt werden. Für den Antrag wird jedoch bereits ein vollständiger Kostenvoranschlag benötigt. Bei einer WEG muss zudem ein entsprechender Beschluss vorliegen oder innerhalb der vorgegebenen Frist nachgereicht werden.
Eigentümer sollten deshalb nicht vorschnell einzelne Wallboxen kaufen. Zunächst muss geklärt werden, welche technische Lösung für das gesamte Gebäude geeignet ist. Die evm unterstützt bei dieser strukturierten Vorbereitung und kann gemeinsam mit dem Eigentümer ein Konzept entwickeln, das den aktuellen Bedarf ebenso berücksichtigt wie spätere Erweiterungen.
Lastmanagement kann teure Netzausbauten vermeiden
Werden mehrere Fahrzeuge gleichzeitig geladen, kann die verfügbare Anschlussleistung schnell an ihre Grenzen kommen. Ein intelligentes Lastmanagement verteilt die vorhandene Energie dynamisch auf die Ladepunkte. Dadurch lassen sich Lastspitzen reduzieren und möglicherweise kostspielige Erweiterungen des Netzanschlusses vermeiden.
Die evm setzt bei Ladeprojekten auf individuell abgestimmte Lösungen statt auf Technik von der Stange. Dazu können neben dem Lastmanagement auch Echtzeitüberwachung, Wartung, Nutzerberechtigungen und unterschiedliche Abrechnungsmodelle gehören.
Das ist besonders für Wohnungsgesellschaften, Vermieter und Verwalter relevant. Schließlich muss die Anlage nicht nur installiert werden. Sie muss dauerhaft zuverlässig funktionieren, erweitert werden können und eine nachvollziehbare Abrechnung ermöglichen.
Fristen nicht bis zuletzt ausreizen
Für WEGs, Privateigentümer und KMU ist die Antragstellung grundsätzlich bis zum 10. November 2026 möglich. Für Unternehmen mit großen Wohnungsbeständen endet die Frist des wettbewerblichen Verfahrens bereits am 15. Oktober 2026. Beide Fristen stehen unter dem Vorbehalt verfügbarer Fördermittel.
Da technische Prüfung, Kostenvoranschlag, Förderantrag und mögliche Eigentümerbeschlüsse Zeit benötigen, sollte die Planung jetzt beginnen.
Jetzt Förderpotenzial prüfen und Ladeinfrastruktur planen
Sie möchten Ladeinfrastruktur in einem Mehrfamilienhaus, einer Wohnanlage oder einem größeren Immobilienbestand errichten? Dann lassen Sie frühzeitig prüfen, welche Förderung infrage kommt und welche technische Lösung langfristig zu Ihrem Objekt passt.
Die evm begleitet Sie von der ersten Analyse über die Planung einer passenden Lade- und Energielösung bis zur wirtschaftlichen Umsetzung. So nutzen Sie Fördermittel gezielt, vermeiden unnötige Investitionen und schaffen eine Ladeinfrastruktur, die mit Ihrem Bedarf wachsen kann.
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