Kurz zusammengefasst

  • Die sogenannte CO₂-Steuer ist genau genommen keine Steuer, sondern eine CO₂-Bepreisung über den nationalen Emissionshandel.
  • Seit 2021 werden in Deutschland unter anderem Emissionen aus Erdgas und Heizöl mit einem CO₂-Preis belegt.
  • 2024 betrug der Preis 45 Euro je Tonne CO₂, nicht 35 Euro wie im bisherigen Artikel angegeben. 2025 waren es 55 Euro.
  • 2026 werden die Zertifikate erstmals versteigert. Der gesetzlich festgelegte Korridor liegt zwischen 55 und 65 Euro je Tonne CO₂.
  • Bei Heizöl kann ein CO₂-Preis von 65 statt 55 Euro laut Deutscher Emissionshandelsstelle gegenüber 2025 rund 3,2 Cent je Liter zusätzlich bedeuten. Bei Erdgas sind es rund 0,22 Cent je Kilowattstunde. Die Werte berücksichtigen die Mehrwertsteuer.
  • Der Wechsel zu einer Wärmepumpe kann den Verbrauch fossiler Brennstoffe für das Heizen vermeiden. Ob sich die Investition wirtschaftlich lohnt, hängt jedoch vom Gebäude und mehreren weiteren Faktoren ab.
  • Für den Heizungstausch stehen Förderprogramme zur Verfügung. Die Bedingungen sollten immer für den konkreten Antrag geprüft werden.

Was ist die CO₂-Steuer bei der Heizung?

Im Alltag ist häufig von einer „CO₂-Steuer“ die Rede. Fachlich genauer handelt es sich beim deutschen Modell um einen CO₂-Preis im nationalen Emissionshandel.

Seit 2021 werden in Deutschland CO₂-Emissionen aus fossilen Brennstoffen in den Bereichen Wärme und Verkehr bepreist. Grundlage dafür ist das Brennstoffemissionshandelsgesetz, kurz BEHG.

Für Hausbesitzer wichtig: Sie selbst müssen keine Emissionszertifikate kaufen. Dazu verpflichtet sind grundsätzlich die Unternehmen, die Brennstoffe in Verkehr bringen. Die CO₂-Kosten können sich jedoch im Preis für Erdgas und Heizöl widerspiegeln.

Das Prinzip dahinter ist einfach: Fossile Energieträger sollen entsprechend der bei ihrer Nutzung entstehenden CO₂-Emissionen mit einem Preis belastet werden. Damit steigt zugleich der wirtschaftliche Anreiz, Energie einzusparen oder auf Technologien mit geringeren direkten CO₂-Emissionen umzusteigen. 

Wie hat sich der CO₂-Preis seit 2021 entwickelt?

Der nationale CO₂-Preis ist seit seiner Einführung deutlich gestiegen:

  • 2021: 25 Euro je Tonne CO₂
  • 2022: 30 Euro je Tonne CO₂
  • 2023: 30 Euro je Tonne CO₂
  • 2024: 45 Euro je Tonne CO₂
  • 2025: 55 Euro je Tonne CO₂ Damit muss eine wichtige Angabe aus der bisherigen Version dieses Artikels korrigiert werden: 2024 lag der Preis nicht bei 35 Euro, sondern bei 45 Euro je Tonne CO₂.

Was gilt beim CO₂-Preis 2026?

2026 beginnt eine neue Phase des nationalen Emissionshandels. Die Zertifikate werden nicht mehr ausschließlich zu einem vorgegebenen Festpreis verkauft, sondern versteigert.

Dabei bewegt sich der Preis in einem gesetzlich festgelegten Korridor:

55 bis 65 Euro je Tonne CO₂.

Innerhalb dieses Korridors bildet sich der Preis abhängig von der Nachfrage bei den Versteigerungen. Reicht die verfügbare Menge dort nicht aus, können Zertifikate bei anschließenden Verkäufen 2026 nach Angaben der Deutschen Emissionshandelsstelle für 68 Euro erworben werden.

Für Hausbesitzer bedeutet das: Der CO₂-Preis für fossiles Heizen ist 2026 nicht mehr von Beginn an auf einen einzelnen Wert festgelegt.

Wie wirkt sich der CO₂-Preis auf Erdgas und Heizöl aus?

Je mehr fossile Energie ein Haushalt verbraucht, desto stärker wirkt sich die CO₂-Bepreisung grundsätzlich aus.

Die Deutsche Emissionshandelsstelle hat berechnet, was eine Steigerung gegenüber dem CO₂-Preis von 55 Euro aus dem Jahr 2025 bedeutet. Bei einem Preis von 65 Euro je Tonne CO₂ ergibt sich einschließlich 19 Prozent Mehrwertsteuer gegenüber 2025 rechnerisch ein zusätzlicher CO₂-Preisaufschlag von:

  • Heizöl EL: rund 3,2 Cent je Liter
  • Erdgas: rund 0,22 Cent je Kilowattstunde

Wichtig ist die Perspektive: Das sind die Mehrkosten gegenüber einem CO₂-Preis von 55 Euro, nicht die gesamten CO₂-Kosten des Brennstoffs.

Beispiel für eine Gasheizung

Nehmen wir den Verbrauch aus dem bisherigen Artikel: Ein Einfamilienhaus benötigt für Heizung und Warmwasser jährlich 22.400 Kilowattstunden Erdgas.

Steigt das CO₂-Preisniveau von 55 auf 65 Euro, wären allein aufgrund dieser Differenz rechnerisch knapp 50 Euro zusätzliche Kosten pro Jahr zu erwarten. Grundlage dafür ist der von der Deutschen Emissionshandelsstelle ausgewiesene Mehrpreis von 0,22 Cent je Kilowattstunde.

Der tatsächliche Gaspreis eines Haushalts hängt darüber hinaus von zahlreichen weiteren Preisbestandteilen ab. Der CO₂-Preis ist also nur ein Faktor der gesamten Heizkosten.

Werden die CO₂-Kosten bei vermieteten Immobilien geteilt?

Bei vermieteten Wohngebäuden gibt es eine Besonderheit: Die CO₂-Kosten werden unter bestimmten Voraussetzungen zwischen Vermieter und Mieter aufgeteilt.

Maßgeblich ist der Kohlendioxidausstoß des Gebäudes je Quadratmeter Wohnfläche und Jahr. Anhand dieses Werts wird das Gebäude in ein Stufenmodell eingeordnet, aus dem sich das jeweilige Aufteilungsverhältnis ergibt. Das Bundeswirtschaftsministerium stellt dafür ein Berechnungstool bereit.

Für Eigentümer vermieteter Immobilien lohnt es sich deshalb, die CO₂-Effizienz des gesamten Gebäudes im Blick zu behalten.

Was kommt nach 2026?

Der Emissionshandel entwickelt sich weiter. Auf europäischer Ebene wurde mit dem EU-ETS 2 ein eigenständiges Emissionshandelssystem für Gebäude, Straßenverkehr und weitere Bereiche beschlossen. Die Deutsche Emissionshandelsstelle beschreibt ihn als System, das perspektivisch den nationalen Emissionshandel ablösen soll.

Deshalb ist es für die langfristige Planung einer Heizung sinnvoll, nicht nur den heutigen Energiepreis zu betrachten. Heizsysteme werden über viele Jahre betrieben. Künftige CO₂-Kosten sind damit ein Faktor unter mehreren, die in eine Wirtschaftlichkeitsrechnung gehören.

Lohnt sich wegen des CO₂-Preises der Umstieg auf eine Wärmepumpe?

Die steigende CO₂-Bepreisung verbessert grundsätzlich die relative Wirtschaftlichkeit von Heizsystemen, die ohne Heizöl oder Erdgas auskommen. Sie allein entscheidet aber nicht darüber, ob sich eine Wärmepumpe für ein bestimmtes Haus rechnet.

Entscheidend sind unter anderem:

  • der bisherige Energieverbrauch
  • der energetische Zustand des Gebäudes
  • die benötigte Vorlauftemperatur
  • die vorhandenen Heizflächen
  • Anschaffungs- und Installationskosten
  • Strompreis und verfügbarer Wärmepumpentarif
  • Effizienz beziehungsweise Jahresarbeitszahl der Wärmepumpe
  • mögliche Fördermittel
  • die verbleibende Lebensdauer der vorhandenen Heizung

Gerade bei einem ohnehin anstehenden Heizungstausch lohnt es sich deshalb, verschiedene Varianten über die erwartete Nutzungsdauer miteinander zu vergleichen.

Wärmepumpe und Photovoltaik zusammendenken

Eine Photovoltaikanlage kann einen Teil des Strombedarfs einer Wärmepumpe mit selbst erzeugtem Solarstrom decken. Entscheidend ist aber der zeitliche Zusammenhang zwischen Stromproduktion und Verbrauch: Gerade im Winter, wenn die Wärmepumpe viel Energie benötigt, produziert die Photovoltaikanlage weniger Strom als im Sommer.

Deshalb sollte auch diese Kombination anhand des konkreten Gebäudes dimensioniert werden.

Welche Förderung gibt es für eine Wärmepumpe?

Der Staat unterstützt den Umstieg auf klimafreundliche Heizungen weiterhin im Rahmen der Bundesförderung für effiziente Gebäude.

Die KfW fördert über das Programm Heizungsförderung für Privatpersonen – Wohngebäude (458) unter anderem elektrisch angetriebene Wärmepumpen.

Wichtig ist dabei, die aktuell geltenden Bedingungen zu prüfen. Die KfW hat ihre Förderbedingungen zum 21. Juli 2026 angepasst.

Auch die Reihenfolge beim Antrag ist wichtig. Für einen Förderantrag muss grundsätzlich ein entsprechender Lieferungs- oder Leistungsvertrag mit der von der KfW geforderten Bedingung zur Förderzusage vorliegen. Ein förderschädlicher Vorhabenbeginn kann den Anspruch auf Förderung ausschließen.

Deshalb sollte die Förderung vor Beginn der Arbeiten geklärt werden.

Fazit

Die CO₂-Bepreisung macht das Heizen mit fossilen Brennstoffen langfristig zu einem wichtigen Kostenfaktor. Nach 45 Euro je Tonne CO₂ im Jahr 2024 und 55 Euro 2025 gilt 2026 erstmals ein Versteigerungssystem mit einem Preiskorridor von 55 bis 65 Euro.

Für Hausbesitzer mit Gas- oder Ölheizung ist das ein guter Anlass, die eigene Wärmeversorgung langfristig zu betrachten. Ein sofortiger Austausch ist allein aufgrund des CO₂-Preises nicht automatisch wirtschaftlich. Steht ein Heizungstausch ohnehin bevor, sollte eine Wärmepumpe aber als Alternative geprüft werden.

Dabei zählen nicht nur die heutigen Brennstoffpreise, sondern die Gesamtkosten über viele Jahre: Investition, Energieverbrauch, Wartung, CO₂-Kosten und verfügbare Fördermittel.

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