Informationen zum CO₂-Kostenaufteilungsgesetz

Seit 2021 wird eine CO2-Abgabe für das Heizen mit Öl oder Erdgas erhoben. Diese Kosten mussten Mieter tragen. Im Januar 2023 ist nun das Kohlendioxidaufteilungsgesetz (CO2KostAufG) in Kraft getreten, welches Vermieter an den CO2-Kosten für das Heizen mit fossilen Brennstoffen beteiligt.

Unsere Energierechnung, welche an Vermieter oder Mieter gesendet wird, enthält nun Informationen zum CO2-Kostenaufteilungsgesetz. Darunter fällt der bemessene Zeitraum, der Heizwertemissionsfaktor in kg/kWh, der Energiegehalt in kWh, die Brennstoffemission in kg, den Zertifikatspreis in Euro/t, die geltende Umsatzsteuer sowie die daraus resultierenden Kohlenstoffdioxidkosten. 

Ebenfalls ist auf der Rechnung der Hinweis integriert, dass sich die Rechnungsempfänger an ihre Vermieter wenden und eine Beteiligung an den ausgewiesenen Kohlenstoffdioxidkosten ggf. verlangen können.

Wie das auf der Rechnung aussieht, siehst du hier oder auf der Musterrechnung.


Berechnung des Anteils an CO2-Kosten für Vermieterinnen und Vermieter:

Die Beteiligung der Kohlenstoffdioxidkosten wird nach dem energetischen Zustand des Mietshauses in Stufen eingeteilt. Hierzu bietet beispielsweise das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz ein kostenfreies Berechnungstool an.

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