So funktioniert die Soforthilfe für Erdgas im Dezember

Die Haushalte und vor allem kleinere Gewerbekunde werden kurzfristig entlastet. Dazu hat sich die Bundesregierung für eine einfache und pragmatische Lösung entschieden: Gaskundinnen und Gaskunden profitieren im Monat Dezember 2022 spätestens im Januar 2023 von einer staatlichen Soforthilfe, die sich an den monatlichen Abschlägen orientiert. Die Höhe der Soforthilfe berücksichtigt auch mögliche Gaspreissteigerungen zum Jahresende: Sie entspricht einem Zwölftel des im September 2022 prognostizierten individuellen Jahresverbrauchs, multipliziert mit dem am 1. Dezember gültigen Gaspreis. 


Als evm-Kundin und -Kunde (mit Ausnahme der Industrie und größeren Gewerbekunden) profitierst Du automatisch von der Soforthilfe. Wenn wir Deinen monatlichen Abschlag per Lastschrift von Deinem Konto abbuchen, wird der Abschlag im Monat Dezember nicht eingezogen. Solltest Du die Zahlungen monatlich selbst vornehmen, beispielsweise über einen Dauerauftrag, musst Du die Zahlungen im Dezember nicht leisten. In Deiner Jahresabrechnung wird dann der Erstattungsbetrag mit der vorläufigen Entlastung verrechnet. Es geht Dir kein Geld verloren.  


Wichtig zu wissen: Um sofort zu helfen, entfällt die Abschlagszahlung im Dezember. Der Staat übernimmt allerdings nicht die Höhe des Abschlags, sondern zahlt einen Entlastungsbetrag, der sich wie folgt berechnet: Ein Zwölftel des im September 2022 prognostizierten individuellen Jahresverbrauchs wird multipliziert mit dem am 1. Dezember gültigen Gaspreis (Arbeitspreis), der für Deinen individuellen Tarif gilt. Hinzugerechnet wird dann noch der Grundpreis für den Monat Dezember. Diesen Entlastungsbetrag weisen wir dann in Deiner nächsten Jahresrechnung als Gutschrift aus. Insofern wird der Entlastungsbetrag eine andere Höhe aufweisen als der Abschlag, den Du nicht zahlen musstest.

Exemplarisches Beispiel in der Grundversorgung Gas (Bruttopreise):

Abschlag im Dezember: 319 €

Entlastungsbetrag: 20.000 kWh Jahresverbrauch / 

12 = 1.666,66 kWh x 14,07 Cent/kWh = 234,50 € + 16,99 € Grundpreis = 251,49 €

Regelung für Unternehmen

Die Soforthilfe erhalten auch größere Unternehmen und Einrichtungen. Unabhängig vom Verbrauch werden zudem gezielt größere Verbraucher entlastet wie die Wohnungswirtschaft und beispielsweise Pflege- und Rehabilitationseinrichtungen sowie Bildungs- und Wissenschaftseinrichtungen. Auch hier beträgt die Entlastung ein Zwölftel des individuellen Jahresverbrauchs der Monate November 2021 bis einschließlich Oktober 2022. Unternehmen bzw. Einrichtungen müssen dem Gaslieferanten bis zum 31.12.2022 in Textform darlegen, dass die Voraussetzungen für den Anspruch auf Soforthilfe gemäß § 2 Abs. 1 Satz 4 EWSG vorliegen.

Bei allen Kunden und Kundinnen, die monatlich abgerechnet werden und die keine Abschläge zahlen, erfolgt die Erstattung mit der nächsten Rechnung.

Gaspreisbremse

Im kommenden Jahr soll in der nächsten Stufe die sogenannte Gaspreisbremse die Gaspreise weiter dämpfen. Eines ist aber klar: Ein hundertprozentiger Ausgleich der Belastungen wird angesichts der historischen Dimensionen, in denen wir uns mit Blick auf die Energiekosten bewegen, leider nicht möglich sein. Allein die Beschaffungskosten, die die Energieversorger für Gas zahlen müssen, haben sich gegenüber Anfang 2021 verzwölffacht. Wir werden uns also daran gewöhnen müssen, dass Strom und Wärme in den kommenden Jahren teuer bleiben wird.


Wichtig: Energie sparen

Umso wichtiger ist es, sparsam mit Energie umzugehen. In fast jedem Haushalt gibt es noch Möglichkeiten, Energie einzusparen – zum Beispiel die Heizung herunterdrehen, wenn niemand zu Hause ist, Stoßlüften und beim Duschen auf Dauer und Temperatur achten. Zudem sollte jeder überlegen, ob es nicht auch ein oder zwei Grad weniger im Zimmer tun. Jedes Grad weniger heizen verbraucht sechs Prozent weniger Energie und Geld - denn jede eingesparte Kilowattstunde schont auch den eigenen Geldbeutel.


Die wichtigsten Fragen und Antworten haben wir für Dich auch hier noch einmal zusammengefasst. Außerdem informieren wir Dich auch über alle wichtigen der Energiekrise auf unserer Sonderseite.